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Das
Mönchskloster der Benediktiner wurde um 1220 gegründet. Bereits 1237 erfolgte
die Umwandlung in ein Nonnenkloster des gleichen Ordens. Als ältestes
Feldkloster erlangte Dobbertin im Lande Ansehen und Reichtum. Aber auch
an diesem Kloster sind die Stürme der Zeit nicht spurlos vorrübergegangen.
Denn während der Reformation war heftiger Widerstand von den Nonnen zu
hören. Im Gegensatz zu vielen anderen mecklenburgischen Klöstern ging
die Blütezeit in Dobbertin nicht zu Ende. 1572 wurde das Kloster in ein
adliges Damenstift „Zur christlichen Auferziehung inländischer Jungfrauen” umgewandelt.
Die
Oberaufsicht hatte nun der Klosterhauptmann mit seinen Provisoren, der
Konvent wurde von der Domina geleitet. In den folgenden Jahrzehnten entstanden
um den Klosterhof mit dem Kreuzgang und Refektorium weitere spätbarocke
und klassizistische Wohnbauten sowie das Klosterhauptmannhaus. Die Kirche
mit ihren beiden schlanken Türmen wurde nach Entwürfen des Schweriner Baumeisters
Demmler in rein neugotischer Ziegelarchitektur ausgeführt. Das Innere
des Gotteshauses besteht aus einer Ober- und Unterkirche. Diese einzige
doppeltürmige Kirche Mecklenburgs mit der Nonnenempore wurde 1857 eingeweiht.
Besonders erwähnenswert sind noch die 1858 letztmals restaurierten Kreuzgänge
und das erst 1964 sanierte Refektorium.
Kleiner
geschichtlicher Abriß
Das
Kloster Dobbertin ist eine der schönsten noch erhaltenen Klosteranlagen
Mecklenburgs. In reizvoller Landschaft, malerisch am Ufer des gleichnamigen
Sees gelegen, eingebettet in eine Parkanlage, weitreichende Felder, Wiesen
und Wälder der Schwinzer Heide, strahlt das Kloster noch heute den Zauber
harmonischen Bauens aus. Die doppeltürmige Kirche ist als Wahrzeichen
weithin sichtbar.
Um 1220 gegründet, besteht es nun schon
fast 800 Jahre. Von Fürst Borwin I. den Mönchen des Benediktinerordens
gestiftet, zogen schon 1234 Nonnen des gleichen
Ordens ein.
Das
Klosterleben war nicht leicht, das Tagwerk der Nonnen begann um 05.00
Uhr und endete mit dem Nachtgebet nicht vor 21.00 Uhr, dann herrschte
klösterliches Schweigen ... Schon im 12. und 13. Jahrhundert erlangte
das Kloster im Lande rasch an Ansehen und Reichtum. Der Gesamtbesitz belief
sich zeitweise bis auf 25.122 Hektar Wald, Wiesen, Acker und Wasser. Dazu
kamen noch 26 Klostergüter, 43 Schulen, 19 Kirchen, 12 Förstereien, 3
Ziegeleien, Kalkbrennerei, Sägewerk, Mühlen, Brauerei, Pflege von bedürftigen
Menschen in Armenhäusern und und und ...
Aber
nicht nur die Nonnen vollbrachten ein arbeitsreiches Tagwerk, nein, auch
viele Handwerker waren beschäftigt. So u.a. Bäcker, Metzger, Brauer, Schlosser,
Heizer, Schreiner, Tischler, Maler und Maurer. Die schulischen, seelsorgerischen
und pflegenden Arbeiten erbrachten die Nonnen.
1572 nach heftigem Widerstand gegen die Reformationsbestrebungen wurde das
Kloster Dobbertin in ein adliges Damenstift umgewandelt. Töchter des Adels
von Mecklenburg, der Ritterschaft und Bürgermeister wurden zur "christlichen
Auferziehung innländischer Jungfrauen" in Dobbertin aufgenommen. Deren
Leben glich in keiner Weise dem der Nonnen. Enormer Grundbesitz und stattliche
Einnahmen gestatteten den Damen eine großzügige Lebensweise mit Bediensteten
und Annehmlichkeiten des Lebens. Es waren immer dieselben Namen, die im
Laufe der Jahrhunderte wiederkehrten, darunter die derer von Bassewitz,
von Pressentin, von Oertzen, von Raven, von Brandenstein, von der Lühe,
von Stengelin, von Winterfeld, von Blücher, von Bülow die aber auch in
der Geschichte des Landes eine große Rolle spielten.
In den Jahren 1918 bis 1932
Die politischen Veränderungen nach dem 1. Weltkrieg führten auch zu grundlegenden Änderungen im Kloster Dobbertin. Im November 1918 gab das Mecklenburg-Schwerinsche Staatsministerium bekannt, dass die Rechtsverhältnisse der Landesklöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz durch das zu erwartende Staatsgesetz neu geordnet werden. Die Verwaltung des Klostervermögens, der Güter und Forsten wurde der Staatregierung unterstellt. Mit Bestätigung vom 23. November 1918 wurde dann die Verwaltung dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten übertragen. Verantwortlich für die Klöster wurde bis 1945 Kammerrat Krasemann, alle Beamten und Angestellten der Klöster wurden in den Staatsdienst übernommen.
Am 17. Mai 1920 wurde die Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin verabschiedet. Damit hätten alle Konventualinnen in den Klöstern ihr lebenslanges Wohnrecht behalten, aber ein Nachrücken der Anwärterinnen wäre ausgeschlossen gewesen. Hiergegen wurde von den Verwaltern des Klosters Malchow, dem Verein der mecklenburgischen Ritterschaft, 184 Gutsbesitzern sowie 34 Exspektantinnen (Anwärterinnen) des Klosters Malchow sowie 5 des Klosters zum Heiligen Kreuz in Rostock geklagt. Am 21. Dezember 1922 wurde die Klage vor der ersten Zivilkammer des Landgerichts zu Schwerin in allen Punkten abgewiesen. Der erste Zivilsenat des Mecklenburgischen Oberlandesgerichtes in Rostock entschied dazu am 19. November 1923, dass den Klägerinnen der Schaden zu ersetzen sei, den sie durch Entziehung der Nutzungsrechte erlitten haben. Dieses Urteil wurde vom IV. Zivilsenat des Reichsgerichtes in Leipzig am 7. Juli 1924 bestätigt. „Die Klöster sind als öffentlich rechtliche Stiftungen rechtswirksam aufgehoben. Der Artikel 6, Absatz 2, des Einführungsgesetzes zur Mecklenburg-Schwerinschen Verfassung widerspricht aber § 153 der Reichsverfassung (Entziehung von Ansprüchen). Die Ansprüche auf Entschädigungen sind privatrechtlich und nicht zu bezweifeln. Es ist rechtswidrig, dass mit Aufhebung der Stände auch die von ihnen früher erteilten Exspektanzen erloschen sind.“
Somit konnten ab Juli 1924 wieder alle Anwärterinnen, die bis November 1918 in die Klosterlisten aufgenommen waren, die Konventualinnenstellen einnehmen. Im Kloster Dobbertin waren bereits nach den Veränderungen von 1918 sechs Stellen nicht besetzt und somit auch sechs Wohnungen nicht belegt. Bis 1924 war keine Konventualin verstorben. Die sechs Wohnungen waren jedoch anderweitig vergeben und mussten wieder geräumt werden.
Die nach 1918 gewählten Dominae wurden von der Regierung so nicht anerkannt, sie wurden als „Vertrauensdame“ bezeichnet. Das Klosterleben verlief aber wieder in einem für alle Seiten akzeptablen Rahmen. Die Damen hatten wieder große Wohnungen, Dienstmädchen und lebten in reizvoller Lage. Sie waren sehr gesellig, trafen sich zu Kaffeekränzchen, unternahmen Ausflüge und empfingen Besuche. „Hier ist’s gut sein, wohl dem, der hier eine Heimstätte hat!“. So beschrieb Elisabeth von Raven 1926 das Leben im Kloster Dobbertin.
In den Jahren 1933 bis 1945
Mit dem Nationalsozialismus gingen alle demokratischen Grundstrukturen und -werte in Deutschland verloren. Auch der Klosterausschuß des Mecklenburg-Schweriner Landtages, der die Interessen der Konventualinnen und Exspektantinnen vertrat, wurde aufgehoben. Zur Interessenvertretung der Damen wurden 1933 auf Anregung der Mecklenburger Ritterschaft in Ribnitz und Dobbertin Klostervereine gegründet, deren Gemeinnützigkeit in der Unterstützung bedürftiger Damen bestand. Der Dobbertiner Klosterverein wurde am 17. Januar 1935 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Goldberg eingetragen.
Auch im Kloster Dobbertin hielt nationalsozialistisches Gedankengut Einzug. 1931 kam Agnes von Bülow, eine ehemalige Johanniter Schwester. Sie war Leiterin der Nationalsozialistischen Frauenschaft. Ab 1936 betrieb der Landrat des Kreises Parchim, Friedrich Froschlaub, die Absetzung der Domina Auguste von Pressentin.
Ihre Stellung sollte Agnes von Bülow einnehmen. Dieser Vorgang war einmalig in der Geschichte der Landesklöster. Die Absetzung erfolgte am 5. Juni 1936, am gleichen Tag wurde Agnes von Bülow durch das Staatsministerium das „Amt einer Vertrauensperson der gesamten Klosterdamen“ übertragen. Ihre Gefolgschaft war sehr gering und so entstand ein heftiger Konflikt zwischen den Damen. Auch im Dobbertiner Klosterverein fand Agnes von Bülow keine Unterstützung, sie strebte daher dessen Auflösung an. Das Verfahren wurde von der Gestapo eingeleitet. Da aber hinter dem Verein die Mecklenburger Ritterschaft stand, bestand aus staatspolizeilicher Sicht kein Grund zur Auflösung und das Verfahren wurde am 21.09.1938 eingestellt. Immer wieder versuchten auch örtliche Behörden und Ortsgruppen der NSDAP die Damen dazu zu bewegen, nicht benötigte Zimmer als Wohnraum zu vermieten. Agnes von Bülow unterstütze dieses Begehren vehement, bis Kriegsende erfolgten jedoch keine Auflagen seitens des Staatsministeriums und somit erfolgte eine Vermietung nur auf freiwilliger Basis.
In den Jahren 1945 bis 1961
Die Folgen des Krieges gingen auch nicht an Dobbertin und seinem Kloster vorbei. Ab 1942 wurden durch Kriegseinwirkung obdachlos gewordene Familien aus Mecklenburg, Pommern und dem Rheinland hier untergebracht.
Dann wurde Dobbertin zum Durchgangs-, Entlausungs-, Einkleide- und Ausbildungslager für viele zehntausende (ca. 82000) Russen, Letten, frühere Gefangene und Zivilrussen. So mussten alle Häuser des Klosters und fast alle des Dorfes geräumt werden. Die Conventualinnen sind z.T. gestorben, z.T. nach Malchow, Ribnitz oder auf Güter von Verwandten gereist, die anderen vegetierten in Ställen, auf Kornspeichern bei katastrophalen, unbeschreiblichen Verhältnissen. Die meisten Dorfbewohner zogen auf umliegende Dörfer.
1945 starben über 25 Prozent der Konventualinnen, überwiegend an Typhus. Das Kloster wird Unterkunft für eine sowjetische Militäreinheit. Der Umgang mit Gebäuden und Geschichte war rüde, im sehr kalten Winter 1945/46 brannte das wertvolle Archiv des Klosters nahezu vollständig ab. Die in Dobbertin verbliebenen Damen lebten von ihren Ersparnissen, Mieteinnahmen sowie von Tauschgeschäften.
Ende 1946 zog die sowjetische Besatzung aus dem Kloster und Dorf aus. Das Kloster wurde der mecklenburgischen Landesregierung von der sowjetischen Militäradministration zur Verfügung gestellt. Von Januar bis April 1947 war die Klosteranlage ohne Aufsicht, Einheimische und Flüchtlinge versorgten sich mit allem noch vorhandenen Brauchbaren. Im Frühjahr 1947 wurde von der Landesregierung entschieden, das ehemalige Kloster als Landesalters- und Pflegeheim einzurichten. Im April bzw. Mai 1947 begannen die ersten Arbeiten.
Am Anfang war alles wüst und leer. Es wurde alle Kraft und Energie daran gesetzt, das Heim aufzubauen, was nur unter größten Schwierigkeiten und treuester Mitarbeit vieler Menschen möglich war. Die Wohnhäuser für die zu erwartenden alten Bewohner konnten nur kümmerlich mit Mobilar und mit allereinfachsten Holzbettstellen und Strohsäcken, die hier gestopft wurden, ausgestattet werden. Am 1. November 1947 zogen die ersten hundert Heimbewohner ein, die Einweihung wurde am 2. November im großen Saal des Hauses XVI (ehemaliges Klosterhauptmannhaus) gefeiert. Die Bauarbeiten hielten noch bis 1949 an. In der Folgezeit lebten bis zu 500 alte Menschen in der Klosteranlage. Nach 1945 zogen auch einige Konventualinnen ein, die 1918 schon eingeschrieben waren, und verbrachten hier ihren Lebensabend. Die letzte, Elisabeth-Charlotte von Bassewitz, verstarb am 22. April 1974.
In den Jahren 1961 bis 1991
1961 übernahm die Bezirksnervenklinik in Schwerin die Trägerschaft für die Klosteranlage. Geistig behinderte und psychisch kranke Menschen, die einer Heimunterbringung bedurften, kamen in den „Langzeitbereich Dobbertin“. 1984 lebten hier 654 Menschen, davon 414 Erwachsene und 240 Kinder. Dank einer von Schweriner Ärzten unterstützten Elterninitiative wurde die Kapazität reduziert und die ersten Rehabilitations- und Förderabteilungen wurden geschaffen. Überbelegte Großeinrichtungen waren in diesen Jahren keine Seltenheit, das Kloster Dobbertin galt jedoch in Mecklenburg-Vorpommern als abschreckendes Beispiel für die stationäre Unterbringung von Menschen mit Behinderungen. Andererseits wurden damals schon Menschen mit Behinderungen betreut, für die keine anderweitige Unterbringung möglich war. Die Mitarbeiter standen stets vor sehr großen Herausforderungen, und dies war sicher zu keiner Zeit eine einfache Aufgabe. Mit den politischen Veränderungen 1989 wurde auch die Zukunft des Kloster Dobbertin neu diskutiert. Krankenhaus- und Heimbereich sollten in unterschiedlichen Trägerschaften fortgeführt werden.
Seit 1991
Am 1. Juli 1991 hat das Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH (Gesellschafter sind das Diakonische Werk Schwerin, die Vorwerker Diakonie in Lübeck sowie die Kirchenkreise Parchim und Wismar) die Trägerschaft für den Gesamtbereich Kloster Dobbertin von der damaligen Bezirksnervenklinik Schwerin übernommen. Damit verbunden war die Verantwortung für 550 Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, für 280 Mitarbeiter sowie für eine historisch wertvolle und bedeutsame, aber leider desolate Bausubstanz. Jahrzehnte der Mangelwirtschaft bei gleichzeitig intensivster Nutzung hatten ihre unübersehbaren Spuren hinterlassen. Drei Kohlezentralheizungen und 132 Kohleöfen sorgten für die erforderliche Wärme, die Warmwasseraufbereitung erfolgte ebenfalls mit Kohlefeuerung in sogenannten „Warmfixen“. Von dem Architektenbüro Rüppel und Partner mit Begleitung durch das Finanz- und Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Jahren 1993 bis 1997 eine Zielplanung für die Gesamtanlage erarbeitet. Dabei wurden zunächst die Gebäude vermessen und der Bauzustand ermittelt. Im zweiten Schritt wurden dann mögliche Nutzungsvarianten unter Beachtung aller für unseren Aufgabenbereich geltenden Normative erarbeitet und intensiv diskutiert. Aus der letztendlich abgestimmten zukünftigen Nutzung heraus mussten dann noch die Gesamtkosten ermittelt werden. Die Landesregierung in Schwerin fasste dazu unter der Kabinettsvorlage Nr. 66/97 am 27. Mai 1997 den Beschluss, die Klosteranlage in Dobbertin als Gesamtanlage zu erhalten und die weitere Nutzung zu fördern. Das Finanzierungsvolumen (ohne Werkstattneubau und Kirchensanierung) beläuft sich dabei auf 49,6 Mio. DM als Obergrenze.
Geschaffen wurden neben den 285 Wohnheimplätzen für Menschen mit geistiger Behinderung noch Therapieräume, ein Freizeitbereich und eine Schule zur individuellen Lebensbewältigung. Dies war der Startschuss für die umfassenden Sanierungsarbeiten. Als einziger Neubau entstand in den Jahren 1994/95 und 1997/1998 die Werkstatt für behinderte Menschen. Bevor die Arbeiten an den Gebäuden beginnen konnten, musste aber zunächst die gesamte technische Infrastruktur erneuert werden. In den Jahren 1997 bis 1999 wurden sämtliche Wasser- und Abwasserleitungen, Heizfernleitungen sowie Strom- und Telefonkabel neu verlegt. Danach erfolgte dann der Umbau der ersten Wohngebäude. Zwischen 1998 und 2008 wurden 18 der insgesamt 23 denkmalgeschützten Gebäude saniert, seit Beginn des Jahres 2009 befinden sich zwei Häuser in der Bauphase. Die Wohn- und Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen haben sich wesentlich verbessert. Die lange Tradition des Klosters Dobbertin, Menschen in Not und Bedrängnis zu helfen, kann somit fortgeführt werden.
Die Räumlichkeiten werden aber nicht nur für soziale Zwecke genutzt. Im Rahmen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern finden alljährlich Konzerte im Klosterinnenhof statt. Am 9. Februar 2008 wurde der Fontane Freundeskreis Kloster Dobbertin gegründet, am 21. Juni 2008 die Theodor Fontane Ausstellung im ehemaligen Konventsaal eröffnet. Die Räumlichkeiten werden auch für weitere kulturelle Veranstaltungen, Seminare etc. genutzt.
Die Kirche befindet sich weiterhin im Eigentum des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Von 1991 bis zum Sommer 2006 wurden auch hier sehr umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt.
Die zahlreichen Aktivitäten und Angebote dienen nicht nur der Nutzung sämtlicher Räumlichkeiten, sie fördern auch ganz wesentlich unseren diakonischen Auftrag zur Integration. Menschen mit und ohne Behinderung begegnen sich im Kloster Dobbertin, kommen in Kontakt und miteinander ins Gespräch.
Die Geschichte ist nicht abgeschlossen.
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