Satzung des Vereins zur Förderung des Klosters Dobbertin e.V.

Satzung des Vereins zur Förderung des Klosters Dobbertin e.V.

Das Kloster Dobbertin ist eine Einrichtung des Diakoniewerkes Kloster Dobbertin gGmbH. Zweck der Gesellschaft ist die Erfüllung diakonischer Aufgaben im Sozial- und Bildungswesen. Hierzu betreibt die Gesellschaft entsprechende Einrichtungen im südwestlichen Teil Mecklenburgs; insbesondere die Einrichtung Kloster Dobbertin. Desgleichen betreibt die Gesellschaft Einrichtungen der Altenhilfe, der Gefährdetenhilfe, Kindertagesstätten und sonstige soziale Dienste. Die Erfüllung dieser Aufgaben geschieht aus dem Auftrage Jesu Christi, Menschen in leiblicher Not und seelischer Bedrängnis zu helfen. Die Gesellschaft nimmt deshalb diese Aufgaben im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche in Deutschland wahr. Der Förderverein des Klosters Dobbertin hat die Aufgabe, die Verwirklichung der Ziele dieser Einrichtung zu fördern und zu unterstützen.

Dies sind insbesondere:

  • das Eintreten für die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen geistig und seelisch behinderter Menschen

  • die Unterstützung bei der Schaffung dezentraler gemeindenaher Wohnbereiche

  • die Werbung für Beschäftigung und Arbeit in der WfbM des Klosters Dobbertin

  • Hilfe bei der Schaffung von Freizeitangeboten und kulturellen Begegnungsmöglichkeiten für behinderte und nichtbehinderte Menschen

  • die Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsprozesses in der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung

  • eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit zur Integration der behinderten Menschen des Klosters Dobbertin in die Gemeinde und das Umland

  • Der Verein setzt sich für die Erhaltung des kulturhistorischen Erbes des Klosters ein.

§ 1 Der Verein hat den Namen „Verein zur Förderung des Klosters Dobbertin e.V.“. Sein Sitz ist Dobbertin. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Der Verein hat auch die Aufgabe, die Verwirklichung der Ziele des Diakoniewerks Kloster Dobbertin durch finanzielle und materielle Zuwendungen zu fördern und zu unterstützen, insbesondere dort, wo öffentliche Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden.

§ 4 Der Verein erfüllt seine Aufgaben mit Zuwendungen Dritter und Beiträgen der Mitglieder. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Beiträge.

§ 5 Mitglieder des Vereins können alle geschäftsfähigen, natürlichen und juristischen Personen werden.

§ 6 Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Die Mitgliederversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:

  1. Wahl des Vorstandes

  2. Wahl des Kassenprüfers

  3. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

  4. Entgegennahme des Jahresberichtes

  5. Entgegennahme des Prüfungsberichtes

  6. Genehmigung der Jahresrechnung

  7. Entlastung des Vorstandes

§ 8 Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Sie ist zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dieses unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangen. Jede ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen einberufen.

§ 9 Bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Satzungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Berechnung nicht mitgezählt.

§ 10 Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, zwei Beisitzern und dem Geschäftsführer. Er wird für zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Der Geschäftsführer des Diakoniewerkes Kloster Dobbertin ist Geschäftsführer im Sinne des § 10 Abs. 1 der Satzung.

§ 11 Die von der Mitgliederversammlung zu wählenden zwei Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. Sie werden für ein Jahr gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Die Kassenprüfer haben jederzeit das Recht, Kasse und Bücher zu prüfen. Zur Jahreshauptversammlung ist ein Prüfungsbericht vorzulegen.

§ 12 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 13 Der Vorstand leitet die Geschäfte und verwaltet das Vereinsvermögen nach den Grundsatzbeschlüssen der Mitgliederversammlung. Er ist beschlussfähig bei der Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:

  1. Einberufung der Mitgliederversammlung

  2. Erstellung des Jahresberichtes

  3. Aufstellung der Jahresendabrechnung

  4. Werbung von Mitgliedern

  5. Aufnahme von Mitgliedern

  6. Beschaffung von Finanzmitteln

  7. Bewilligung von Zuwendungen an das Kloster Dobbertin

  8. Ausschluss von Mitgliedern, die gegen die Ziele des Vereins verstoßen

§ 14 Der Geschäftsführer hat die Geschäfte des Vereins im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes auszuführen.

§ 15 Über jede Sitzung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von einem der Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 16 Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung zum Jahresende.

§ 17Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-Stimmen-Mehrheit der eingetragenen Mitglieder erfolgen. Das Vermögen des Vereins wird bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke der Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH übereignet.

Kontakt

Verein zur Förderung des
Klosters Dobbertin e.V.

Am Kloster
19399 Dobbertin

1. Vorsitzender
Lutz Camin
Telefon: 03866/81536

Mitarbeiterin im Klosterladen
Karin Polenske
Telefon: 038736/86121
foerderverein@kloster-dobbertin.de